Freitag, 05 Dezember 2025

KRONOS - Der Spezialist für Griechenland Immobilien

Änderung der Berechnungsgrundlage der Grunderwerbsteuer in Griechenland – Ermittlung nach dem Realwert der Immobilie

Griechischen Steuerbehoerden

Einen wesentlichen Antrieb wird der Wirtschaftsstab der griechischen Regierung dem Immobilienmarkt verleihen, indem er im neuen Jahr die Besteuerung der Immobilienübertragungen senken wird. Ziel ist die Förderung ausländischer Investitionen durch die Herabsetzung der Immobiliensteuer während der Unterzeichnung der Verträge. Dem Regierungsplan zufolge soll der Einheitswert bei der Ermittlung der Grunderwerbsteuer nicht mehr zugrunde gelegt werden. Ab 2015 wird die Grunderwerbsteuer auf den im Vertrag aufgeführten reellen Kaufpreis der Immobilie anfallen. Nach den letzten Änderungen hinsichtlich der Abtrennung des fiktiven Einkommens (dem sog. „Tekmirio“) zum Erwerb der Immobilie vom Einheitswert, sodass sich keine zusätzlichen Belastungen für die Käufer ergeben aber auch keine Hindernisse in Bezug auf ihre Vermögensnachweise,  folgt eine weitere Vorschrift zur Stärkung des Immobilienmarkts.

Grunderwerbsteuer in Griechenland

Auf dem Immobilienmarkt herrscht die Meinung, dass die Berechnung der Grunderwerbsteuer in Griechenland nach dem Einheitswert vollkommen unrealistisch ist, zumal die vom Verkäufer entrichtete Mehrwertsteuer gemäß dem tatsächlichen Kaufpreis errechnet wird. Zugleich stößt das Interesse der Investoren für Urlaubsdomizile auf beide vertraglichen Werte (Einheits-und Realwert), was ihnen als vollkommen widersinnig erscheint.

Die zur Zeit mit einem Steuersatz von 3% berechnete Grunderwerbsteuer soll gemäß der neuen Bestimmung auf den tatsächlichen Kaufpreis und nicht mehr auf den Einheitswert anfallen.  Grundsätzlich werden die Einheitswerte in Bezug auf die Übertragungen abgeschafft und lediglich zur Ermittlung der einheitlichen Immobilienbesitzsteuer (ENFIA), der Gemeindesteuer usw. herangezogen werden.

Marktteilnehmer sind der Auffassung, dass jedwede Maßnahme, die zur Senkung der aktuellen Steuerbelastungen des Grundbesitzes führen kann, den Immobilienmarkt stärkt und allmählich eine Zunahme der Arbeitsplätze bewirken könnte. Ein Beispiel hierfür:

Eine verheiratete Person kauft eine Wohnung (für den ersten Wohnsitz wird eine Steuerbefreiung gewährt). Die Wohnung weist eine Gesamtfläche von 140 m2 auf, mit einem Einheitswert in Höhe von 270.000 Euro und einen Realwert von 190.000 Euro. Da es sich um den ersten Wohnsitz handelt, fällt die Grunderwerbsteuer von 3% auf die 20.000 Euro an, zumal ein Steuerfreibetrag von 250.000 Euro gilt. Somit wird sich die anfallende Steuer auf 600 Euro belaufen. Wird die Steuerberechnung gemäß dem reellen Verkaufswert  erfolgen, hat der entsprechende Immobilienbesitzer keine Steuer zu entrichten.

Der Besteuerte kauft eine Zweitwohnung. Die Immobilie befindet sich in der Umgebung von Cholargos in Athen und weist eine Fläche von 80 m2 auf. Der Einheitswert der Immobilie ist auf 144.000 Euro festgelegt, während sich der Kaufpreis auf 100.000 Euro beläuft. Gemäß den aktuellen Regelungen beläuft sich die zu entrichtete Grunderwerbsteuer auf 4.320 Euro (die Ermittlung erfolgt gemäß dem Einheitswert der Immobilie), während diese auf 3.000 Euro gesenkt wird, sofern ihre Berechnung gemäß dem Realwert der Immobilie erfolgt.





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