Immobilienbesitzsteuer ENFIA: die neuen Steuerbescheide, Fristen und Rückstände
Immobilienbesitzsteuer ENFIA
Immobilienbesitzer in Griechenland können ab sofort ihre neuen Bescheide zur Einheitlichen Immobilienbesitzsteuer ENFIA über das elektronische System „TAXISnet“ abrufen. Die korrigierten Steuerbescheide betreffen ca. 1,2 Mil. Eigentümer von Grundstücken, die sich außerhalb des Systems der objektbezogenen Einheitswertbestimmung befinden.
Die Frist zur Entrichtung der ersten Rate läuft am 30. September ab und die letzte Rate kann bis zum 27. Februar 2015 entrichtet werden. Nach Mitteilung des Generalsekretariats für Öffentliche Einnahmen werden in den neuen Bescheiden sämtliche Korrekturen und Modifizierungen beinhaltet, die gemäß dem neugewählten Änderungsantrag vorgesehen werden.
Insbesondere werden folgende Kategorien berücksichtigt:
(a) Fälle von Grundstücken, die in Gebieten liegen, in denen das System der objektbezogenen Einheitswertbestimmung nicht gilt und deswegen der herabgesetzte Steuerwert zwischen der im Jahr 2013 festgesetzten Immobiliensteuer (FAP) und der ENFIA 2014 berücksichtigt wird.
(b) Befreiung der auf der Insel Kefalonia gelegenen Immobilien vom ENFIA.
(c) Befreiung von der Hauptsteuer für das Restgrundstück denkmalgeschützter Gebäude oder Kunstwerke.
(d) Senkung des Steuersatzes der Zusatzsteuer für nicht eigengenutzte Immobilien der juristischen Personen öffentlichen Rechts, die den Trägern der Zentralregierung nicht zugeordnet sind.
Die Anwendung „Vermögensregister“ im „TAXISnet“ (offizielles Portal der griechischen Steuerbehörden) stellt zudem noch einen Auszug für die Immobilienbesitzer zur Verfügung, wodurch sie ihre geleisteten Zahlungen für die ENFIA jederzeit abrufen können.
Bis Ende Oktober sollen auch die Korrekturen hinsichtlich der nicht stromversorgten, leer stehenden für ca. 700.000 Eigentümer erfolgen. Steuersenkungen und Befreiungen für 1,3 Mil. Immobilienbesitzer mit niedrigem Einkommen stehen zudem noch aus, während im kommenden Monat die Steuersenkung für kleine Tourismusanlagen (die sogenannten „Zimmer zur Miete“) veranschlagt werden soll.
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