Montag, 02 Dezember 2024

KRONOS - Der Spezialist für Griechenland Immobilien

Unbefristete Aufenthaltserlaubnis für ausländische Immobilienerwerber in Griechenland

Aufenthaltserlaubnis für ausländische Immobilienerwerber

Bis Ende des Jahres soll der Abschluss des überarbeitenden Rechtsrahmens erfolgen, gemäß dem die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an Bürger aus Drittländern vorgesehen ist, die Immobilien zu einem Kaufwert von über 250.000 Euro in Griechenland erwerben möchten.

Alle neuen Änderungen, die auf eine Förderung der Investitionen in der griechischen Immobilienbranche abzielen, umfassen unter anderem:

  • Die Möglichkeit zur Erteilung der Staatsangehörigkeit auch an Bürger aus Drittländern, die in Griechenland Immobilien erwerben möchten, nach den aktuell geltenden Verfahren zum Erhalt der griechischen Staatsbürgerschaft.
  • Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auch an Verwandten in aufsteigender Linie der entsprechenden Immobilieneigentümer. Bisher waren gemäß dem heutigen Gesetz lediglich die Ehefrau und die Kinder des Eigentümers zur Aufenthaltserlaubnis berechtigt.
  • Unbefristete Aufenthaltserlaubnis mit einer fünfjährigen Erneuerungspflicht.
    Falls das erworbene Eigentum innerhalb der fünfjährigen Laufzeit übertragen wird und sofern der neue Besitzer ebenfalls ein Drittlandsbürger ist und sämtliche Voraussetzungen erfüllt, erhält dieser automatisch die Aufenthaltserlaubnis, während diese für den vorherigen Eigentümer automatisch entzogen wird.




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